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   OLG Hamm, 17.10.2007 - 11 U 132/06   

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https://dejure.org/2007,14989
OLG Hamm, 17.10.2007 - 11 U 132/06 (https://dejure.org/2007,14989)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2007 - 11 U 132/06 (https://dejure.org/2007,14989)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 11 U 132/06 (https://dejure.org/2007,14989)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § 540; ; BGB § 832; ; BGB § 839 Abs. 1; ; GG Art. 34 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1
    Umfang der Aufsichtspflicht des Lehrpersonals in Pausenzeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufsichtspflicht (Pausen) - Steinwürfe und Schulhofgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89

    Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2007 - 11 U 132/06
    Entscheidend ist, was ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen muss, um Schädigungen durch das Kind zu verhindern (vgl. BGH, NJW-RR 1987, S. 1430; NJW 1990, S. 2553).
  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 176/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines radfahrenden Kindes mit einem erwachsenen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2007 - 11 U 132/06
    Entscheidend ist, was ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen muss, um Schädigungen durch das Kind zu verhindern (vgl. BGH, NJW-RR 1987, S. 1430; NJW 1990, S. 2553).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 1 U 185/08

    Aufsichtspflicht des Lehrpersonals einer Schule

    Darauf, dass eine derartige Erziehung im Elternhaus erfolgt ist, darf sich grundsätzlich auch das Lehrpersonal verlassen (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 126 [juris Rn. 6, 7]; OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2007 - 11 U 132/06 - [juris Rn. 12]).
  • VG Münster, 21.09.2012 - 4 K 237/06

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht durch

    Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verlangt aber, dem Schulträger erkannte Mängel der Unterrichtsräume anzuzeigen, ihn im Falle der Untätigkeit im Sinne der §§ 86 Abs. 2 Satz 2 SchulG NRW, 14 Abs. 3 Satz 2 SchVG zur Einhaltung seiner Pflichten als Schulträger anzuhalten und darauf zu achten, dass der Schulträger hinreichende Maßnahmen anordnet, die zur Aufklärung eines eventuellen nicht ordnungsgemäßen Zustandes oder zur Mängelbeseitigung erforderlich sind, vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 15.12.2009 - AN 1 K 09.01482 -, a. a. O., Rdn. 62 ff.; vgl. ferner OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2007 - 11 U 132/06 -, juris, Rdn. 19, sowie OLG Köln, Urteil vom 25.2.1999 - 7 U 148/98 -, juris, Rdn. 8.
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